Gemeinderat nimmt Bürgerbegehren an
Zuerst die gute Nachricht: Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 23.07.2018 das Bürgerbegehren formell angenommen, das sich für den Erhalt des Waldshuter Freibades ausspricht. 4908 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift für den Erhalt des Waldshuter Freibads ausgesprochen. Damit wurde die notwendige Anzahl von ca. 1300 Unterschriften bei weitem übertroffen.
Wie von der Gemeindeordnung vorgesehen, erfolgte dieser Beschluss nach Anhörung der Vertrauenspersonen. Die vollständige Ansprache von Christiane Maier und Thomas Scheibel können Sie unten herunterladen.
Oberbürgermeister Dr. Philipp Frank stellte im Rahmen der Anhörung fest, dass ein Bürgerbegehren für die meisten Anwesenden Neuland sei. Das zeigte sich bei der folgenden Diskussion, bei der die Mitglieder des Gemeinderates offenbar nicht alle mit den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen vertraut zu sein schienen.
So wollten die Fraktionen von CDU und Grünen Änderungen am Wortlaut der Abstimmungsfrage vornehmen, obwohl dies laut einschlägiger Rechtsprechung nicht zulässig ist. CDU-Fraktionsvorsitzender Helmut Maier war sogar überrascht, als die Vertrauenspersonen zu diesem Antrag Stellung nahmen. Als Claudia Hecht von der SPD zumindest auf die Möglichkeit hinwies, der Gemeinderat könne anstelle eines Bürgerentscheides auch selbst einen Beschluss im Sinne des Bürgerbegehrens herbeiführen, verwies Parteikameradin Sylvia Döbele irrtümlich auf die 6-Monate-Frist von Gemeinderatsbeschlüssen, die aber im Falle eines Bürgerbegehrens nicht zu beachten ist. Oberbürgermeister Dr. Philipp Frank stellte außerdem fest, dass sich nach seiner Auffassung die Bedingungen nicht grundlegend geändert hätten, die im März zum Beschluss zur Schließung des Waldshuter Bades geführt hätten. Eine solche Aussage erstaunt, denn immerhin hat durch das Bürgerbegehren ein Viertel der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt dem Gemeinderat inzwischen schriftlich zu verstehen gegeben, dass sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Angesicht dieser deutlichen Zahlen (selbst das für einen Bürgerentscheid notwendige "Quorum" von mindestens 20% aller Wahlberechtigten, also ca. 3800 Stimmen, wurde bereits deutlich übertroffen!) und des hohen personellen, finanziellen und organisatorischen Aufwands für einen Bürgerentscheid, hätte der Gemeinderat jetzt noch eine Chance gehabt, seine Entscheidung zu korrigieren.
Das Gremium folgte aber in allen Punkten dem Vorschlag der Verwaltung und entschied sich für einen Bürgerentscheid am Sonntag, 21. Oktober. Ob die Fragestellung exakt die gleiche wie beim Bürgerbegehren sein wird oder ob die beantragten Änderungen zulässig sind, wird eine Rechtsprüfung in den nächsten Tagen ergeben. Die notwendigen finanziellen Mittel (ca. 22 000 €) für die Durchführung des Bürgerentscheids bewilligte der Gemeinderat ebenfalls. Oberbürgermeister Dr. Philipp Frank bat darum, die Information und Diskussion im Vorfeld des Bürgerentscheids möglichst fair und transparent zu führen. Er kann sich auch eine gemeinsame Informationsveranstaltung und Informationsbroschüre vorstellen.